Gemeinsam kochen und gewinnen!

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Salzburger Schwammerlgulasch“
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist Gerd Schmid, Wiesenstr. 16, 87700 Memmingen.
2. Teilnahmezeitraum
Das Gewinnspiel startet am 01.09.2026 und endet am 30.11.2026 um 23:59 Uhr.
3. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme erfolgt durch:
– das Nachkochen unseres Gewinnspiel-Rezepts,
– das vollständige Ausfüllen der dazugehörigen Umfrage,
– das Absenden des Umfrageformulars innerhalb des Teilnahmezeitraums.
Mit dem Absenden des Umfrageformulars nimmt der/die Teilnehmer automatisch am Gewinnspiel teil.
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Mitarbeiter:innen des Veranstalters sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
4. Gewinn
Unter allen gültigen Teilnahmen an unseren Gewinnspielen im genannten Teilnahmezeitraum verlosen wir zwei Gutscheine für ein Slow-Food-Genussrestaurant in der Region des/der Gewinner:in im Wert von 100 €.
Der Gewinn ist nicht übertragbar und kann nicht in bar ausgezahlt werden. Der konkrete Restaurantbesuch wird individuell abgestimmt.
5. Gewinnerermittlung
Die Auswahl erfolgt per Losverfahren unter allen vollständig ausgefüllten und fristgerecht abgesendeten Umfrageformularen, die den Teilnahmebedingungen entsprechen.
Die Gewinner werden bis spätestens 06.12.2026 per E-Mail benachrichtigt.
6. Datenschutz
Für die Durchführung des Gewinnspiels werden die im Umfrageformular angegebenen und für die Durchführung sowie Gewinnabwicklung erforderlichen Daten verarbeitet. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels und zur Kontaktaufnahme mit den Gewinner verwendet.
Es gilt unsere Datenschutzerklärung.
7. Vorzeitige Beendigung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigen Gründen ohne Vorankündigung zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere bei technischen Problemen, Manipulationen oder rechtlichen Gründen, die eine ordnungsgemäße Durchführung gefährden.
8. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
